§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Devils Company und dem Kunden gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgewiesen.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Das Dienstleistungsangebot der Devils Company umfasst hauptsächlich die Bereiche:
- Haushaltshilfe
- Reinigungsarbeiten
- Einbau -/- Montage von Fertigelementen
- Garten- und Landschaftspflege
- Hausmeisterdienste
- Kleine handwerkliche Arbeiten rund um Ihr Haus
sowohl in Privathaushalten als auch bei Firmen, Institutionen und Einrichtungen.
2. Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden abgestimmt. Eine Erweiterung, Änderung oder Abweichung des Dienstleistungsangebotes kann jederzeit vorgenommen werden. Zudem ist die Devils Company berechtigt, einzelne Leistungen an Subunternehmer zu vergeben.
§ 3 Vertragsabschluss
- Ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Devils Company und dem Kunden kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Es wird die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Es werden keine Kündigungsfristen vereinbart, so dass der Vertrag jederzeit aufgelöst werden kann.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
- Bei wiederkehrenden Leistungen gelten diese als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – die Mängel oder Schäden anzeigt und diese genau beschreibt. Dies muss direkt bei der Geschäftsführung erfolgen, nicht durch den Mitarbeiter.
- Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme spätestens nach Beendigung durch die Devils Company. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.
- Wird ein berechtigter Mangel festgestellt, so ist die Devils Company zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die auf fehlende Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, kann keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden.
- Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise und Preisänderungen
- Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
- Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertrages getroffenen Vereinbarungen. Sollten sich Preisänderungen ergeben, ist der Auftraggeber darüber schriftlich zu informieren. Für die Wirksamkeit bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers.
- Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, wird die tatsächlich geleistete Stundenzahl mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im ¼-Stunden-Takt, mindestens jedoch 2 Stunden. Bei Entfernungen von mehr als zehn Kilometern vom Firmensitz bis zum Auftraggeber, behalten sich die Devils Company die Berechnung einer Kilometerpauschale vor.
§ 6 Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
- Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungstellung sofort, in allen anderen Fällen jeweils zum Monatsende.
- Rechnungen sind brutto ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Bezahlung erfolgt auf das angegebene Bankkonto, Barzahlungen werden nicht angenommen.
- Bei Zahlungsverzug behalten sich die Devils Company vor, ihre Dienstleistungen ohne Vorankündigung zurückzubehalten. Zudem behalten sich die Devils Company vor, bei Mahnungen 5,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht auf Einbehaltung von Sicherheitsbeträgen für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen, eventueller Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gründe.
§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz
- Die Devils Company und deren Mitarbeiter verpflichten sich, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren und die Diskretion zu wahren.
- Für die Beauftragung der Dienstleistungen müssen persönliche Daten erhoben und gespeichert werden, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
- Sollte es erforderlich sein, dass Ihre Daten an Unternehmen wie zum Bespiel Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen oder Dienstleister weitergegeben werden, die zur Erbringung der Dienstleistung von der Devils Company beauftragt werden. Die Devils Company sichern die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten zu und verpflichten etwaige Dritte zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
§ 8 Abwerbung
- Jegliche Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Personal der Devils Company ist unzulässig und verstößt gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht
- Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und verpflichtet sich, während sowie mindestens 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit/Dienstleistungen keinen Mitarbeiter der Devils Company abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte. Die Devils Company sind daher berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 12 Monatsgehältern des jeweiligen Mitarbeiters zu erheben.
§ 9 Rechte und Pflichten
- Die Devils Company stellen ausschließlich Personal zur Verfügung. Alle Mitarbeiter werden ordnungsgemäß angemeldet und sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert. Material und Arbeitsgeräte werden vor Arbeitsaufnahme vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Absprache kann auch eine andere Vereinbarung getroffen werden.
- Termine sind fest vereinbart und müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Eine Absage erfolgt bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin. Die Devils Company behält sich in diesem Falle vor, bei nicht rechtzeitiger Absage die vereinbarten Stunden in Rechnung zu stellen. Im Fall der höheren Gewalt sind die Devils Company berechtigt, die Leistungen nachzuholen.
- Sollte bei der Kinder- oder Seniorenbetreuung die betreffende Person krank und somit pflegebedürftig werden, werden sich die Devils Company mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen und den jeweiligen Ansprechpartner darüber in Kenntnis setzen. Damit endet die Betreuungspflicht der Devils Company. Gleiches gilt für die Einweisung in ein Krankenhaus.
- Die Devils Company können weder Pflegedienst noch Personenbeförderung anbieten. Hierfür ist gegebenenfalls die Beauftragung eines weiteren Anbieters erforderlich, die zu weiteren Kosten führen kann. Sollte dennoch ein Devils Company seinen privaten PKW für einen solchen Zweck nutzen, kann kein Haftungsanspruch geltend gemacht werden, da dies ausdrücklich nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages ist und durch keine KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.
- Der Auftraggeber hat den Devils Company freien Zugang zu den Räumen oder dem Gelände der Dienstleistungserbringung zu verschaffen. Erfolgt dies durch die Aushändigung eines Schlüssels, so können die Devils Company keine Haftung für einen eventuellen Verlust übernehmen. Der Auftraggeber muss sich selber um eine Absicherung kümmern.
§ 10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Wipperfürth
§ 11 Vertragsänderung/Salvatorische Klausel
- Eine Vertragsänderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Datum: ________________ Unterschrift: _________________________________